Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung auf dem Campus – Fragen und Antworten
Seit dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 und der weiteren Eskalation des Nahostkonflikts sind Antisemitismus, verschiedene Formen von Rassismus und Diskriminierung sowie politische Spannungen auf dem Campus der Freien Universität Berlin verstärkt in den öffentlichen Fokus gerückt.
Diese Seite gibt Medien und Journalist*innen Antworten auf häufige Fragen: zu konkreten Schutzmaßnahmen, zu Anlaufstellen für Betroffene sowie zu institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Maßnahmen gegen Antisemitismus
Um den Besonderheiten antisemitischer Diskriminierung gerecht zu werden, wurde eine Anlaufstelle für von Antisemitismus Betroffene eingerichtet.
Prof. a.D. Dr. Rainer Kampling, Prof. Dr. Marina Allal und Prof. Dr. Alexander Libman stehen sowohl Betroffenen, als auch Zeug*innen von Antisemitismus als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Rainer Kampling ist Vertreter der Freien Universität Berlin im Direktorium des Selma Stern Zentrums für Jüdische Studien Berlin-Brandenburg, dessen Gründungsmitglied er ist. Derzeit leitet er das vom BMBF geförderte Verbund-Projekt „Christliche Signaturen des zeitgenössischen Antisemitismus. Forschung, Analyse und Vermittlung“. Prof. Dr. Marina Allal und Prof. Dr. Alexander Libman sind Vertrauensdozent*innen des Netzwerks jüdischer Hochschullehrender an der Freien Universität Berlin.
Darüber hinaus hat die Universitätsleitung zahlreiche Studierende, die sich in dem Gefühl der Verunsicherung auf dem Campus an sie gewandt haben, eingeladen, um ins Gespräch zu kommen und auf Bedürfnisse der Betroffenen reagieren zu können. Die Gespräche werden auch weiterhin geführt, und weitere Termine sind in Planung.
Bei Diskriminierungserfahrung können sich jüdische Studierende zur Beratung auch an die Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung wenden. Die Beschäftigen verfügen über mehrjährige Erfahrung mit und fundierte Kenntnisse von Diskriminierung und den Mechanismen dahinter. Außerdem sind sie erfahren im adäquaten Umgang mit den Betroffenen. Zum Thema Antisemitismus ist die Stabsstelle im Austausch mit externen Personen mit Fachexpertise, die auch gesonderte Fachberatungen anbieten. Die Diversity-Stabsstelle bietet darüber hinaus Empowerment-Workshops für Studierende mit Rassismus-Erfahrungen an.
Für betroffene Studierende greift die Freie Universität Berlin auch verstärkt auf etablierte Strukturen der psychologischen Beratung (Support Points) zurück.
Weitere Maßnahmen
Weitere Maßnahmen befinden sich im Aus- und Aufbau, beispielsweise die regelmäßige direkte Ansprache der für die Campussicherheit relevanten Personen zur Sensibilisierung für das Thema, die Versendung von Mailings zur Sensibilisierung für das Thema an die Mitglieder der Universität, der Austausch und die Abstimmung mit Berliner Hochschulen in Bezug auf weitere mögliche Präventionsmaßnahmen.
Der Hochschulleitung ist es wichtig, von antisemitischen und diskriminierenden Vorfällen Kenntnis zu erhalten, um diese nachverfolgen zu können: Strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
Die Leitung der Freien Universität steht auch im engen Austausch mit den Leitungen der Fachbereiche zu Maßnahmen und Empfehlungen zum Umgang mit Antisemitismus und Rassismus; sie weist auf rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen an der Freien Universität Berlin hin und erarbeitet Kurse und Handreichungen für Dozierende zum Umgang mit dem Nahost-Konflikt. Es wurden unter anderem im Januar 2024 Kurse für Lehrende, Verwaltungsmitarbeitende, Studierende (und speziell Lehramtsstudierende) angeboten.
Stand: 28.04.2025
Prozess: Lahav Shapira gegen die Freie Universität Berlin
Der Student Lahav Shapira hat die Freie Universität Berlin vor dem Verwaltungsgericht Berlin verklagt (AZ: 12 K 356/24). Er wirft der Universität vor, gegen ihre Pflichten aus § 5b des Berliner Hochschulgesetzes verstoßen zu haben, wonach Hochschulen verpflichtet sind, Diskriminierungen – darunter die wegen antisemitischer Zuschreibung – zu verhindern und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen. Er macht außerdem geltend, dass an der Freien Universität über einen längeren Zeitraum ein Klima entstanden sei, das sein Recht auf diskriminierungsfreie Teilhabe am Studium verletzt habe. Der nächste Verhandlungstermin steht am 23. März 2026 an.
Lahav Shapira wurde im Februar 2024 in Berlin-Mitte, also außerhalb des Campus der FU Berlin, von einem Kommilitonen angegriffen und schwer verletzt. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Angreifer im April 2025 zu drei Jahren Haft und stellte Antisemitismus als Motiv fest. Derzeit verhandelt das Landgericht Berlin hierüber in einem Berufungsverfahren.
Die vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelte Klage richtet sich nicht gegen den Angreifer, sondern gegen die Universität, weil sie, so der Vorwurf, keine adäquaten Maßnahmen gegen Antisemitismus ergriffen habe und damit zur Schaffung eines feindlichen Umfeldes gegen den Kläger beigetragen habe.
Da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir uns zu Details nicht äußern können. Die Sicherheitsbedenken und Rückmeldungen jüdischer und anderer Studierender nehmen wir sehr ernst – und wir stehen Betroffenen zur Seite.
Um Betroffene antisemitischer Diskriminierung zu unterstützen, hat die Freie Universität Berlin verschiedene Maßnahmen ergriffen. Wir setzen uns dafür ein, dass niemand allein mit einer Diskriminierungserfahrung bleibt. Viele diskriminierende Handlungen sind nicht strafbar – und dennoch handeln wir: mit konkreter Unterstützung, Aufklärung und Bildungsarbeit.
Dazu gehören folgende Maßnahmen:
- Eine erste zentrale Ansprechperson für von Antisemitismus Betroffene wurde bereits im November 2023, zwei weitere Ansprechpersonen in der Folge ergänzend ernannt – sie sind ansprechbar und beraten von Antisemitismus Betroffene;
- Es fanden zahlreiche Workshops, Dialogformate und Weiterbildungen zu Antisemitismus, Diversität und Diskriminierung statt – sowohl für Studierende als auch für Mitarbeitende;
- Eine psychologische Beratung für Betroffene bieten die Support Points der Universität – vertraulich und niedrigschwellig;
- Plakaten oder Schmierereien mit antisemitischem und diskriminierendem Inhalt werden beschleunigt entfernt;
- Die Freie Universität hat einen Code of Conduct (Verhaltenskodex) zum respektvollen Miteinander auf dem Campus verabschiedet und kommuniziert.
- Es findet ein Austausch mit jüdischen Organisationen und externen Beratungsstellen statt.
- In enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden werden Vorkehrungen zur Sicherheit auf dem Campus und von Veranstaltungen regelmäßig überprüft und angepasst.
Wenn Situationen belastend oder bedrohlich werden, handeln wir schnell, hören zu, organisieren Unterstützung und stehen Betroffenen zur Seite. Zugleich bietet die Hochschule leicht erreichbare Anlaufstellen für alle an, die sich von Diskriminierung betroffen sehen.
Mitarbeitende im Wachschutz, das heißt zuständig für Schließdienst und Gebäudesicherung, sind regelmäßig auf dem Campus präsent. In besonderen Situationen oder bei größeren Veranstaltungen verstärken wir die Sicherheitsmaßnahmen und stimmen uns mit der Polizei ab. Dabei leitet uns ein gemeinsamer Anspruch: Sicherheit schaffen, Vertrauen stärken und einen Campus gestalten, auf dem sich alle frei bewegen und sicher fühlen können.
Die Freie Universität Berlin versteht sich als offenen und freien Ort. Meinungs-, Rede- und Wissenschaftsfreiheit sind grundgesetzlich verankerte Rechte – und sie gelten selbstverständlich auch auf unserem Campus. Sie bilden die Grundlage für Forschung, Lehre und gesellschaftlichen Dialog.
Wir nehmen antisemitische Vorfälle an der Freien Universität Berlin sehr ernst. Wir hören Betroffenen zu und stehen ihnen zur Seite. Wer Unterstützung braucht, kann sich vertraulich an eine der drei Ansprechpersonen für von Antisemitismus Betroffene wenden. Jeder Vorfall wird dort dokumentiert und an weiter zuständige Stellen geleitet, um je nach Schwere und Art des Vorfalls notwendige Maßnahmen zu veranlassen.
In regelmäßigen Abständen erstatten wir der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung Bericht über alle offiziellen Beschwerden, die uns nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) erreicht haben. Vorfälle, die nicht unter diese Gesetze fallen, werden intern anonymisiert dokumentiert. Das dient der Transparenz und hilft uns, die universitären Strukturen kontinuierlich zu verbessern.
Diese Spannung ist real – und wir benennen sie. Politische Meinungsäußerungen sind auf dem Campus im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit und unserer Policy zum Umgang mit politischen Aktionen und Protesten grundsätzlich zulässig. Gleichzeitig stehen wir klar dafür ein, dass sich alle Studierenden ohne Ausgrenzung oder Bedrohung auf dem Campus bewegen können.
Antisemitismus ist keine Meinung, sondern kann strafbar sein – etwa, wenn Aussagen Tatbestände der Volksverhetzung berühren oder verfassungsfeindliche Symbole genutzt werden. Bei institutionell verantworteten Veranstaltungen überprüfen wir daher regelmäßig Inhalte und Aushänge und greifen bei Verstößen ein, soweit rechtlich möglich. Bei Aktivitäten studentischer Gruppen außerhalb unserer unmittelbaren Kontrolle sind unsere Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Dennoch nehmen wir Hinweise sehr ernst und prüfen im Einzelfall, welche Schritte möglich sind.
Ein weiteres Spannungsfeld ergibt sich jedoch dort, wo Symbole und Aussagen zwar strafrechtlich nicht relevant sind, jedoch dennoch als bedrohlich oder antisemitisch wahrgenommen werden. Hier setzen wir mit Aufklärung und Debatte an. Unser Ziel ist ein Campus, auf dem Debatte und Schutz keine Gegensätze sind. Unser Code of Conduct macht unmissverständlich deutlich: Wir schauen nicht weg, wenn Menschen diskriminiert werden.
Die Freie Universität hat seit 2021 ein Diversity- und Antidiskriminierungskonzept und seit 2024 eine Antidiskriminierungssatzung. Zudem hat sich die Freie Universität einem Code of Conduct verpflichtet. Er gilt für alle Mitglieder und Gäste der Universität und benennt klare Erwartungen: respektvolles Miteinander, aktives Einschreiten gegen Diskriminierung, Offenheit gegenüber abweichenden Standpunkten und gemeinsame Verantwortung für das Gesprächsklima auf dem Campus.
Stand: 17.03.2026
